goost & nowak RAe

Insolvenz und Sanierung

– der Weg aus der Krise

Insolvenz stellt für Privatpersonen wie auch Unternehmen eine oft unverschuldete Ausnahme-situation dar. Damit Sie in dieser Lage einen kühlen Kopf bewahren können, stehen wir Ihnen beratend zur Seite und zeigen Ihnen sämtliche Handlungsoptionen auf. Unser Ziel ist es, Ihre finanzielle Situation so zu ordnen und zu stabilisieren, dass am Ende der Insolvenz der wirtschaftliche Neuanfang stehen kann.

Insolvenzrecht für Privatpersonen

Bei Zahlungsunfähigkeit schwebt die Angst vor den Gläubigern und ihren Vollstreckungsmaßnahmen oft wie ein Damoklesschwert über der eigenen Existenz. Sind außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert, ist der Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens meist die einzige und letzte Möglichkeit, sich aus dieser verzwickten Lage wieder heraus zu manövrieren. Dabei bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren vor allem eines: Schutz vor Gläubigern.

Ist durch das Hauptverfahren der direkte Zugriff durch die Gläubiger erst einmal abgewendet, folgt anschließend eine mehrjährige Phase der Restschuldbefreiung. Hieraus geht der Schuldner bereinigt von allen Schulden, die sich vor Eröffnung des Hauptverfahrens angehäuft haben, hervor, sodass nach Abschluss des gesamten Prozesses der Insolvenz der wirtschaftliche Neuanfang stehen kann. Um die Rechtswirksamkeit der Anträge sowohl im Hinblick auf das Verbraucherinsolvenzverfahren als auch auf die Restschuldbefreiung zu gewährleisten, sind einige Fallstricke zu umgehen. Hierbei stehen wir von goost & nowak Rechtsanwälte an Ihrer Seite.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Themenfeldern:

  • Vorbereitung, Beantragung und Vertretung im laufenden gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Beratung zu insolvenzfestem Vermögen und zu Haftungsgefahren
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
Insolvenzrecht für Unternehmen

Im Unterschied zu Privatpersonen, für die bei Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oftmals der einzig mögliche Schritt zur wirtschaftlichen Verbesserung ist, haben Unternehmen mehrere Handlungsoptionen, um sich aus finanziellen Krisen zu befreien.
Die Vogelstrauß-Taktik sollte hierbei allerdings in keinem Falle als Handlungsalternative angedacht werden, denn die verantwortlichen Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens unterliegen besonderen Handlungspflichten, um Kosequenzen auch für das eigene Vermögen abzuwenden. Zudem steigen bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung die Chancen, dass das Unternehmen auch im Insolvenzfall weitergeführt werden kann. Wir von goost & nowak Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zur Seite. Unsere Leistungen für Sie im Einzelnen:

  • Beratung zu Insolvenzantragspflichten
  • Beratung zu insolvenzfestem Vermögen und Haftungsgefahren
  • Sicherung der Ansprüche von Gesellschaftern und anderen Beteiligten
  • Beratung und Durchsetzung von vorrangigen Ansprüchen, insbesondere Ab- und Aussonderungsansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
  • Erstellung eines Insolvenzplans
  • Pläne zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung, Sanierung und Restrukturierung
  • Beratung zur Eigenverwaltung
Insolvenzrecht für Gläubiger

Privatpersonen oder Unternehmen, die als Gläubiger von einem Insolvenzverfahren betroffen sind, geraten oft selbst in eine bedrohliche wirtschaftliche Schieflage. Eine frühzeitige Beratung kann diesen Dominoeffekt vermeiden und Sie vor dem Verlust erheblicher Vermögenswerte bewahren. goost & nowak Rechtsanwälte zeigen auf, wie sich Forderungen realisieren lassen. Wir beraten Sie bei

  • der Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen
  • der Geltendmachung von Gläubigerrechten im Verfahren
  • der Stellung eines Versagungsantrags zur Restschuldbefreiung
  • der Geltendmachung der nicht von der Restschuldbefreiung erfassten Forderungen und der Sicherung von Ab- und Aussonderungsrechten.