Mandat

Wir streben die dauerhafte Partnerschaft mit Ihnen als unserer Mandantin/unserem Mandanten an. Für jeden einzelnen Fall möchten wir die optimale Lösung erreichen, denn leider sind Recht haben und Recht bekommen oft zwei unterschiedliche Dinge. Grundvoraussetzung für ein gegenseitig gutes Mandatsverhältnis ist die höchstmögliche Transparenz in der Mandatsführung und damit zusammenhängend in den anfallenden Kosten und Gebühren. Wir orientieren uns sowohl bei der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Tätigkeit an den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In einzelnen Fällen kann das Mandat nach Stundenaufwand oder auch mit einer Pauschalgebühr abgerechnet werden.

Bei Fragen zur Höhe der Vergütung können sie uns jederzeit sowohl vor als auch nach der Übernahme des Mandats ansprechen. Selbstverständlich können wir Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch eine Einschätzung der möglichen Gebührenhöhe geben. In diesem Erstberatungsgespräch beleuchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Fall umfassend und beraten Sie zu dem weiteren Vorgehen.