Unternehmen, Gewerbe & Selbstständige

– Für die rechtliche Absicherung Ihres Erfolgs

goost & nowak Rechtsanwälte beraten in den Feldern Unternehmen, Gewerbe und Selbstständigkeit, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können. Ihre rechtlichen Belange sind bei uns in guten Händen.

Handelsrecht

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ergeben sich für die Geschäftsführer wie für die Gesellschafter besondere privatrechtliche Verantwortlichkeiten, die im Streitfall schnell existenzbedrohend werden können. Nutzen Sie unser handelsrechtliches Fachwissen insbesondere für

  • Vertragsverhandlungen
  • die Durchsetzung von Ansprüchen
  • die Abwehr von Ansprüchen.
Gesellschaftsrecht

Bei Firmenneugründungen oder Umstrukturierungen muss die zu wählende Gesellschaftsform Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, da zwischen den Formen mitunter große Unterschiede bestehen. Anteilseigner und Geschäftsführer verfolgen hierbei bisweilen gegenläufige Interessen. Zu Ihrer Rechtssicherheit und um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden, erarbeiten wir zunächst Ihr individuelles Anspruchsprofil und beraten Sie dann, welche Gesellschaftsform Ihre wirtschaftliche Existenz bestmöglich absichert.

Im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten stehen wir beratend zur Seite und entwickeln Strategien zur Beilegung oder zeigen Ihnen weitere Handlungsalternativen auf. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei im Einzelnen bei:

  • der Beratung zur Rechtsform
  • der Gründung und dem Satzungsentwurf von
    • GmbH
    • GmbH & Co. KG
    • OHG
    • GbR
    • Partnerschaftsgesellschaft
    • AG bzw. KGaA
  • der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • der vertraglichen Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensumwandlungen
  • der Beratung von Geschäftsleitern in Haftungsfragen und im Krisenfall
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • und der Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen.

 

 

In Krisensituationen unterliegt die Geschäftsleitung einem erhöhten Pflichtenkatalog, dessen frühzeitige Beachtung Sie vor persönlichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen schützt. Droht der Geschäftsführung in einer solchen Situation eine persönliche Inanspruchnahme für Verbindlichkeiten, beraten und vertreten wir Sie. Unsere Leistungen dazu im Einzelnen:

  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Kündigung und Ausschluss
  • Abfindungsguthaben
  • Auflösung und Auseinandersetzung
  • Beratung bei Ordnungsgeldandrohung des Bundesamtes für Justiz