Wie gehe ich gegen eine Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vor?

Was ist zu unternehmen, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird?

Eine Kündigung zu erhalten, stellt für nahezu jeden Arbeitnehmer das worst-case-Szenario dar. Seien Sie aber gewiss, dass Sie nicht der Einzige sind, dem so etwas zustößt – die Frage ist nur: Was müssen Sie jetzt unternehmen?

Eins gleich vorweg: Wurde Ihnen eine Kündigung ausgesprochen, sollten Sie sich schnellstmöglich beraten lassen. Natürlich können Sie sich direkt nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen, aber es ist ratsam, parallel gegen die Kündigung vorzugehen. Viele Kündigungen werden nicht angefochten, obwohl sie rechtlich unwirksam sind, weil zum Beispiel Fristen versäumt wurden oder der Betriebsrat nicht angehört wurde. Akzeptieren Sie die Kündigung widerstandslos, schenken Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber bares Geld, das eigentlich Ihnen zustünde. Oft lassen sich nämlich Abfindungen oder andere Forderungen wie Gratifikationen oder die Ausstellung eines (besseren) Arbeitszeugnisses durchsetzen – natürlich zu Ihren Gunsten. Voraussetzung hierfür ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Ebenfalls problematisch für den Arbeitnehmer wird es, wenn der Arbeitgeber Gehalt/Lohn oder anderweitig vereinbartes Honorar zurückbehält. Darunter fallen zum Beispiel Weihnachts-, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Provisionen und Überstundenausgleich. Auch wenn es ein Ärgernis ist, mit dem Arbeitgeber über Finanzen zu streiten, sollten Sie keinesfalls aus Scham oder falsch verstandener Großzügigkeit auf Geld verzichten, für das Sie mittels Ihrer Arbeitskraft in Vorleistung getreten sind.

Für Arbeitnehmer fallen bei einem Erstberatungsgespräch maximal Kosten in Höhe von 190€ zzgl. Mehrwertsteuer an. Bei der Berechnung der Vergütungshöhe für das Erstgespräch und die Ersteinschätzung berücksichtigen wir aber selbstverständlich Ihre persönliche finanzielle Situation. Für den Fall, dass Sie die Kosten nicht tragen können, können Sie gegebenenfalls von der Beratungs- und Prozesskostenhilfe Gebrauch machen.

Wir prüfen für Sie, welche rechtliche Handhabe Sie bei einer Kündigung gegen Ihren Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten bestehen, dass Ihnen Ihre zustehende Vergütung ausbezahlt wird. Selbstverständlich vertreten wir Sie hierbei auch vor Gericht.

Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns unter (Köln) 0221 58 92 79 14, (Bonn) 0228 92 98 30 45, (Pulheim) 02238 84 69 016 oder per E-Mail unter rechtsanwaelte@goost-nowak.de.

Köln: +49 (0)221 58 92 79 14
Bonn: +49 (0)228 92 98 30 45
Pulheim: +49 (0)2238 84 69 016
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Markus Nowak Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Markus Nowak Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht